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Italien verschärft die Gesetze gegen Tierquälerei – bis zu 4 Jahre Haft und 60.000 Euro Strafe

Am 1. Juli 2025 wurde in Italien ein einziges Wort aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seitdem ist dort nicht mehr das menschliche Gefühl geschützt, wenn ein Tier gequält wird, sondern das Tier.

Bild: Ki generiert

Über einundzwanzig Jahre stand in Italiens Strafgesetzbuch eine Überschrift, die kaum jemandem auffiel: „Straftaten gegen das Gefühl für die Tiere“. Wer ein Tier quälte, verletzte juristisch gesehen nicht das Tier. Er verletzte unsere Empfindsamkeit. Das Tier war Anlass, nicht Opfer. Seit Juli 2025 heißt derselbe Abschnitt nur noch „Straftaten gegen die Tiere“. Vier Wörter weniger. Und eine völlig andere Rechtsordnung.

Was dahinter steckt, ist mehr als Symbolik. Italien hat die Höchststrafe für Tierquälerei auf vier Jahre Haft und 60.000 Euro angehoben, damit über das deutsche Strafmaß hinaus. Es hat die Kette für Hunde landesweit verboten. Es verfolgt diese Taten jetzt von Amts wegen, es braucht also niemanden mehr, der Anzeige erstattet. Und es gibt einen Paragrafen, der all das an einer bestimmten Stelle abrupt enden lässt, ausgerechnet dort, wo die allermeisten Tiere leben. Diese Stelle ist der eigentliche Grund, warum wir über dieses Gesetz schreiben.

Was seit dem 1. Juli 2025 in Italien gilt

Das Gesetz heißt offiziell Legge 6 giugno 2025, n. 82, in Italien nennen es alle nur die „Legge Brambilla“, nach der Abgeordneten, die es jahrelang vorangetrieben hat. Fünfzehn Artikel, in Kraft seit dem 1. Juli 2025. Die wichtigsten Punkte, wie sie Il Sole 24 Ore zum Inkrafttreten zusammengefasst hat:


1) Wer ein Tier tötet, bekommt sechs Monate bis drei Jahre Haft, dazu 5.000 bis 30.000 Euro. Geschieht es unter Quälereien oder wird das Leiden bewusst in die Länge gezogen, sind es ein bis vier Jahre und bis zu 60.000 Euro.

2) Misshandlung wird mit sechs Monaten bis zwei Jahren bestraft, ebenfalls mit Geldstrafe.

3) Die Kette ist weg. Im ganzen Land darf ein Hund nicht mehr dauerhaft angebunden gehalten werden, das kostet 500 bis 5.000 Euro. (Für alle, die schon einmal an einem italienischen Hof vorbeigefahren sind und den Hund am Zwei-Meter-Draht gesehen haben: genau dafür.)

4) Der illegale Welpenhandel ist ein eigener Straftatbestand geworden, ebenso greifen härtere Regeln bei Hundekämpfen und bei Taten, die vor den Augen von Kindern geschehen.

5) Und der Punkt, der in der Praxis oft am meisten bringt: Die Delikte werden von Amts wegen verfolgt. Bisher versandete vieles, weil niemand Anzeige erstattete. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, sobald sie Kenntnis erlangt.

Der eine Satz, der mehr verändert als jedes Strafmaß

Zahlen und Jahre sind das, was in die Schlagzeilen kommt. Juristisch ist der Titelwechsel aber der schwerere Eingriff. Von 2004 bis 2025 hieß der Abschnitt „Dei delitti contro il sentimento per gli animali“. Das war kein Zufall und keine schlampige Formulierung. Es war eine Grundsatzentscheidung: Ein Tier ist eine Sache, und Sachen kann man nicht in ihren Rechten verletzen. Wenn jemand einer Katze etwas antat, war der Schaden die Erschütterung der Menschen, die es mitbekamen.

Was das praktisch bedeutete, merkt man erst, wenn man die Folge zu Ende denkt. Ein Tier, das niemand sah, konnte fast niemanden empören. Kein Zeuge, kein verletztes Gefühl, kein Schaden. Die Rechtsordnung schaute buchstäblich durch das Tier hindurch auf uns.

Und genau das ist jetzt vorbei. Der Abschnitt heißt „Straftaten gegen die Tiere“, das Tier ist Träger des geschützten Guts. Das klingt trocken, ist aber der Unterschied zwischen Möbelstück und Wesen. Es ist derselbe Gedanke, den Luxemburg schon 2019 vollzogen hat, als es Tieren im Gesetz ausdrücklich eine eigene Würde zugesprochen hat, und den Neuseeland bereits 2016 wagte, indem es alle Tiere zu empfindungsfähigen Lebewesen erklärte.

Die Frage ist nicht: Können sie denken? Auch nicht: Können sie sprechen? Sondern: Können sie leiden?

Jeremy Bentham, Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung, 1789

Bentham schrieb diesen Satz vor über zweihundert Jahren in eine Fußnote. Zweihundertsechsunddreißig Jahre später steht sein Gedanke im italienischen Strafgesetzbuch. So langsam mahlen Rechtsordnungen, wenn sich das Bewusstsein dahinter verschiebt.

Seit 2022 steht der Tierschutz in Italiens Verfassung

Das Gesetz von 2025 fiel nicht vom Himmel. Drei Jahre vorher hatte Italien seine Verfassung geändert, und zwar an einer der heikelsten Stellen überhaupt: bei den Grundprinzipien. Seit dem 9. März 2022 nennt Artikel 9 neben Umwelt, Biodiversität und Ökosystemen ausdrücklich den Schutz der Tiere. Der eingefügte Satz lautet, dass das Gesetz des Staates die Formen des Tierschutzes regelt.

Verfassungsänderungen sind in Italien mühsam, und diese ging trotzdem mit Zweidrittelmehrheit durch, weshalb es nicht einmal ein bestätigendes Referendum brauchte. Damit ist Tierschutz dort kein Randthema mehr, sondern ein Staatsziel mit Verfassungsrang. Gerichte müssen bestehende Normen im Licht dieses Artikels auslegen, der Gesetzgeber ist daran gebunden. Die Legge Brambilla ist im Grunde die Einlösung eines Versprechens, das drei Jahre vorher gegeben wurde.

Und dann kommt Artikel 19-ter

Hier wird es unbequem. Es gibt in den Begleitvorschriften zum italienischen Strafgesetzbuch einen kurzen Paragrafen, Artikel 19-ter, eingeführt 2004. Er sagt sinngemäß: Der gesamte Abschnitt über Straftaten gegen Tiere gilt nicht in den Bereichen, die durch Sondergesetze geregelt sind. Und dann kommt die Aufzählung: Jagd, Fischerei, Tierhaltung, Transport, Schlachtung, wissenschaftliche Versuche, Zirkus, Zoo. Dazu von der Region genehmigte historische und kulturelle Veranstaltungen.

Lies die Liste noch einmal. Das sind, in Zahlen, praktisch alle Tiere. Die vier Jahre Haft treffen den Nachbarn, der seinen Hund verhungern lässt. Sie treffen nicht den Betrieb, in dem jährlich Millionen Tiere gehalten und getötet werden, denn dort gelten eigene Regeln mit eigenen, sehr viel milderen Maßstäben.

Man könnte annehmen, das sei einfach übersehen worden. Wurde es nicht. Im ursprünglichen Entwurf der Legge Brambilla stand die Abschaffung dieses Artikels ausdrücklich drin. Sie wurde im Lauf der parlamentarischen Beratung wieder gestrichen, wie die Juristinnen und Juristen von Animal Law Italia in ihrer Analyse nachzeichnen. Der Artikel ist nach der Reform unverändert in Kraft. Wer sich fragt, warum ein Parlament ein historisches Tierschutzgesetz beschließt und im selben Atemzug die eine Klausel rettet, die es an der Stalltür stoppt, findet die Antwort selten im Tierschutz und meistens dort, wo Geld und Stimmen liegen.

Bevor wir jetzt auf Italien zeigen: Dieselbe Bauweise steckt im europäischen Recht selbst. Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nennt Tiere ausdrücklich „fühlende Wesen“, deren Wohlergehen die Union und die Mitgliedstaaten „in vollem Umfang Rechnung“ tragen müssen. Und im selben Satz, nur ein Semikolon später, kommt die Rücksichtnahme auf „religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe“. Anerkennung und Ausnahme, in einem Atemzug, im europäischen Primärrecht. Das ist kein italienisches Problem, das ist unser aller Muster.

Die Sache ist allerdings nicht zu Ende erzählt. Italienische Tierschutzorganisationen haben eine Referendumsinitiative gestartet, die zumindest das Wort „Jagd“ aus Artikel 19-ter herausstreichen will. Eine Zeile aus einem Nebenparagrafen, und über zwei Millionen erlegte Tiere im Jahr wären plötzlich nicht mehr automatisch außen vor.

Was das über Deutschland verrät

Der Vergleich lohnt sich, weil er ein verbreitetes Gefühl korrigiert. Viele denken, Deutschland sei beim Tierschutz vorn und Südeuropa hinterher. Beim Strafmaß stimmt das seit Juli 2025 nicht mehr. § 17 des deutschen Tierschutzgesetzes sieht bis zu drei Jahre Haft vor, Italien liegt jetzt bei vier.

Interessanter als die Zahl ist die Bauweise. Deutschland hat keinen Artikel 19-ter, es braucht ihn auch nicht. Die Ausnahme steckt schon im Satz selbst: bestraft wird, wer ein Wirbeltier „ohne vernünftigen Grund“ tötet. Was ein vernünftiger Grund ist, entscheidet nicht das Tier. Die Schlachtung eines gesunden Tieres für Lebensmittel ist einer. Damit fällt derselbe riesige Bereich heraus wie in Italien, nur eleganter, ohne eigene Liste, in drei Wörtern versteckt.

Beide Länder sagen also im Kern dasselbe. Tiere zu quälen ist strafbar, außer es ist üblich. Ehrlich gesagt ist das der eigentliche Befund dieses Vergleichs, und er ist unbequemer als jede Schlagzeile über vier Jahre Haft. Wie zäh sich das ändern lässt, hat sich in Deutschland beim Kükenschreddern gezeigt, ein Verbot, das jahrelang angekündigt wurde, bevor es kam.

Mitleid mit den Tieren hängt mit der Güte des Charakters so genau zusammen, dass man zuversichtlich behaupten darf, wer gegen Tiere grausam ist, könne kein guter Mensch sein.

Arthur Schopenhauer, Über die Grundlage der Moral, 1840

Gesetze folgen dem Bewusstsein, nie umgekehrt

Was in Italien passiert ist, folgt einem Muster, das sich in den letzten Jahren immer öfter zeigt. Kolumbien hat 2025 die Stierkämpfe endgültig gestoppt und macht Tierschutz seit 2026 zum Pflichtfach an Schulen. Mexiko hat Delfinshows verboten. Frankreich hat Wildtiere aus den Zirkussen geholt.

Bei Italien kommt noch etwas dazu, das leicht übersehen wird. Der Gedanke, dass ein Tier kein Gegenstand ist, ist dort keine importierte Zeitgeist-Idee, sondern uralter Hausbestand. Italiens Nationalpatron ist seit 1939 Franz von Assisi, und 1979 erklärte ihn Johannes Paul II. zum Patron der Ökologie. In seinem Sonnengesang spricht Franziskus Sonne, Mond, Wind, Wasser, Feuer und Erde als Bruder und Schwester an. Ein Mann aus Umbrien, der vor achthundert Jahren die ganze Schöpfung in die Verwandtschaft aufnahm, und ein Parlament in Rom, das erst 2025 das Wort „Gefühl“ aus einer Gesetzesüberschrift streicht. So weit können Kultur und Kodex auseinanderliegen.

In keinem dieser Fälle kam der Anstoß aus einem Ministerium. Es waren immer erst Menschen, die aufhörten hinzunehmen, was alle hinnahmen. Dann kippte die Stimmung. Dann kam das Gesetz. Der Gesetzestext ist nicht der Anfang einer Bewegung, sondern ihr spätes Protokoll, und wer nur auf die Politik schaut, verwechselt die Quittung mit dem Einkauf.

Der eine Ort, an dem Artikel 19-ter nichts zu sagen hat

Es gibt eine Stelle, an der weder eine italienische Ausnahmeklausel noch ein deutscher „vernünftiger Grund“ irgendeine Macht hat. Sie ist unspektakulär, sie liegt jeden Tag drei Mal vor uns, und sie braucht kein Parlament. Auf dem eigenen Teller gilt kein Sondergesetz. Dort entscheidet niemand über uns hinweg, was üblich ist und was zumutbar.

Und vielleicht ist das die schönste Lesart dieser italienischen Geschichte. Vier Wörter aus einer Überschrift zu streichen hat einundzwanzig Jahre gedauert und eine Verfassungsänderung gebraucht. Die gleiche Entscheidung, dass ein Tier kein Gegenstand ist, können wir heute Mittag treffen, ohne einen einzigen Abgeordneten zu fragen.


Empfehlungen zum Thema:

Wenn du tiefer in das Thema Tierrechte und unser Verhältnis zu den Tieren einsteigen möchtest, findest du hier die besten Begleiter zu diesem Thema:
1) Artgerecht ist nur die Freiheit von Hilal Sezgin*, eine klare, gut lesbare Einführung in die Frage, warum Tiere eigene Rechte brauchen.
2) Animal Liberation von Peter Singer*, das Buch, auf das sich die moderne Tierrechtsbewegung bis heute beruft.
3) Das Seelenleben der Tiere von Peter Wohlleben*, warm erzählt und voller Beispiele dafür, wie viel Innenleben wir Tieren lange abgesprochen haben.
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Welche Ausnahme in unseren Tierschutzgesetzen würdest du als Erstes streichen, wenn du es könntest? Wir freuen uns sehr, wenn du deine Gedanken in den Kommentaren mit uns teilst.

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