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Jun 27

Neues Gesetz: Luxemburg gesteht Tieren Würde zu

Luxemburg hat vor kurzem ein neues Tierschutzgesetz beschlossen. Der Text wurde einstimmig von den Parlamentariern angenommen. Mit dem neuen Gesetz gesteht Luxemburg als zweites Land nach der Schweiz Tieren eine Würde zu, die es zu schützen gilt.

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“Früher wurden Tiere als Arbeitsgerät oder Transportmittel eingesetzt”, sagte der zuständige Landwirtschaftsminister Fernand Etgen vor den Parlamentariern. Heutzutage sehen Besitzer ihre Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen an, so der Minister weiter.

Mit der Einführung der Würde der Tiere im Gesetz, rücke man ein Stück weit ab vom Anthropozentrismus, das heißt, es dreht sich nun nicht mehr alles nur um den Menschen, erklärte der Berichterstatter des Gesetzes, Gusty Graas (DP).

Neuerungen im Gesetz sind – neben der Würde – folgende Verbote:

Tiere dürfen nun nicht mehr aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden, sexuelle Handlungen dürfen nicht mehr an ihnen vorgenommen werden, sie dürfen nicht mehr Preis eines Gewinnspiels sein und auch nicht rein ihrer Haut oder ihres Pelzes willen gezüchtet werden. Tiere müssen nun auch vor der Schlachtung betäubt werden. Die Jagd und die Fischerei sind hiervon ausgenommen.

Daneben, das unterstrichen die Redner in der Chamber, sieht das neue Gesetz höhere Strafen vor. In Bezug auf Straftaten habe es vorher Defizite gegeben, sagte der Minister in seiner Rede. Manchmal habe die Polizei nicht genug in der Hand gehabt, um gegen Tierquälern vorzugehen. Richtern hätten indes die Mittel gefehlt, um Tierquäler zu bestrafen. Das neue Gesetz sieht empfindliche Strafen vor, die in besonders harten Fällen bis zu drei Jahre Gefängnis oder 200.000 Euro betragen können. Inspektoren können nun auch eine gebührenpflichtige Verwarnung ausstellen. Das Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Wirbeltiere und Kopffüßer.


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